Sektoraler Heilpraktiker

Erstattung von Heilpraktikerleistungen

Durch meine Zusatzqualifikation „Sektoraler Heilpraktiker“ (Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie) können Sie nun den Weg zur ärztlichen Praxis und die damit verbundenen Wartezeiten umgehen. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es mir als Physiotherapeutin möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

 

Sofern gemäß Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind, können durch meine Privatpraxis nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“ erstellte Rechnungen bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden. Sie erhalten in diesem Fall eine Rückerstattung oder eine Teilrückerstattung. Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich also ein weiterer großer Vorteil.

 

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

 

Selbstverständlich ist es Ihnen als gesetzlich Versicherter und Selbstzahler möglich, einen Termin für eine fundierte physiotherapeutische Diagnosestellung, eine ausführliche Beratung und Behandlung zu vereinbaren.